Am 21. Oktober 2026 veranstaltete das Projekt BIOMAPE das Webinar „Aufbau nationaler Biomethanregister für die europäische Integration“. Die praxisorientierte Diskussion widmete sich dem Aufbau von Biomethanregistern, der Zertifikatsverwaltung, der Marktentwicklung und der grenzüberschreitenden Integration.
Im Mittelpunkt stand die Frage, wie eine wirksame Zertifikatsverwaltung und nationale Biomethanregister das Potenzial des europäischen Biomethanmarkts erschließen können.
Mehr als 100 Personen nahmen teil, darunter Behörden und zentrale Branchenakteure aus mehreren europäischen Ländern, einschließlich der BIOMAPE-Schwerpunktländer Ungarn, Portugal, Serbien, Slowenien und Ukraine. Die Ukraine wurde vertreten durch Anna Pastukh, Rechtsexpertin von UABIO.

Zentrale Veranstaltungsthemen
Einführung in das Webinar:
- Vorstellung des EU-Projekts BIOMAPE und des Arbeitspakets WP2 — Stefano Proietti, ISINNOVA.
- EU-Biomethanmechanismus — Mikolaj Jasiak, Teamleiter im Referat F.1 der Generaldirektion Energie, Europäische Kommission.
Stand und Perspektiven von Biomethan in den BIOMAPE-Schwerpunktländern:
- Ungarn — Attila Kovacs, Nationaler Industrieverband für Biomethan, Biogas und grüne Energie (HU-Biogas).
- Portugal — Jaime Braga, Portugiesischer Verband der Bioenergieerzeuger (APPB).
- Serbien — Goran Knežević, Serbischer Biogasverband (SBA).
- Slowenien — Tjaša Bedenk, Industrie- und Handelskammer Sloweniens (CCIS-CAFÉ).
- Ukraine — Anna Pastukh, Bioenergieverband der Ukraine (UABIO).
Die Ländervertretungen erläuterten den Stand und das Potenzial der Biogas- und Biomethanproduktion, nationale Fortschritte sowie praktische Ansätze für den Registeraufbau. Außerdem stellten sie Herausforderungen und Erfahrungen vor und diskutierten Zertifikatsverwaltung, grenzüberschreitenden Handel und Wege zu einer stärkeren Integration des europäischen Markts.
Kernaussagen des Vortrags von Anna Pastukh


Die UABIO-Rechtsexpertin erinnerte daran, dass die Ukraine über die größte landwirtschaftliche Fläche Europas verfügt und ein Biomethanpotenzial von bis zu 21,8 Mrd. m³ pro Jahr hat (UABIO-Daten). Die Ukraine könnte bis zu 20 % des REPowerEU-Ziels von 35 Mrd. m³ bis 2030 decken. Das Land verfügt über ein ausgedehntes Gasnetz mit direkten Verbindungen nach Polen, in die Slowakei, nach Ungarn und Rumänien. Versorgungssicherheit, Ersatz von Gasimporten und EU-Integration treiben die Branche an. Die erste ukrainische Biomethananlage nahm 2023 den Betrieb auf.
Heute verfügt die Ukraine über sechs Anlagen mit einer Gesamtkapazität von 108 Mio. m³ pro Jahr, die alle ISCC-zertifiziert sind. 2025 betrug die Produktion etwa 21–22 Mio. m³. Für 2026–2028 sind sieben weitere Anlagen mit zusammen etwa 40 Mio. m³ Jahreskapazität geplant: mit Anschluss an Verteil- oder Fernleitungsnetze sowie für Bio-LNG. Die Produktion wird nahezu vollständig in die EU exportiert; eine inländische Nachfrage besteht praktisch nicht.
Anna Pastukh behandelte außerdem:
- Biomethanpolitik und Regulierung in der Ukraine;
- das Biomethanregister und Herkunftsnachweise;
- die wichtigsten Hemmnisse für die Ukraine.
Als Prioritäten für die nächsten 12–24 Monate nannte die Referentin den vollständigen Registerbetrieb, die Umsetzung von RED II und RED III sowie ein mit der Unionsdatenbank UDB kompatibles Registerdatenmodell. Das Inkrafttreten des Ministerkabinettsbeschlusses Nr. 1242 wird etwa im Januar 2027 erwartet. Erforderlich sind auch Änderungen der nachgeordneten Gasregelwerke. Ein weiterer Schritt wäre ein Abkommen zwischen der EU und der Ukraine über die Anerkennung von Herkunftsnachweisen.
Weitere Informationen in der Präsentation von Anna Pastukh
BIOMAPE fördert tragfähige Marktmechanismen, eine besser abgestimmte Politik und die öffentliche Unterstützung durch konkrete Maßnahmen wie Registerentwicklung, Fallstudien und die Einbindung relevanter Akteure. Das Projekt bearbeitet zentrale Hemmnisse für das Wachstum des europäischen Biomethanmarkts. Der Bioenergieverband der Ukraine ist offizieller Projektpartner.
BIOMAPE wird von der Europäischen Union finanziert. Die geäußerten Ansichten und Meinungen stammen jedoch ausschließlich von den Verfassern und spiegeln nicht unbedingt die Position der Europäischen Union oder der CINEA wider. Weder die Europäische Union noch die CINEA können dafür verantwortlich gemacht werden.